TRIWES Industrieprodukte GmbH Eiselauer Weg 4 89081 Ulm, Deutschland
Allgemeine Liefer-, Zahlungs- und Gewährleistungsbedingungen (Stand: 01/2026)
Diese Bedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen der TRIWES GmbH (nachfolgend „Verkäufer“) und ihren gewerblichen Kunden (nachfolgend „Besteller“), soweit diese Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind. Die Bedingungen gelten ausschließlich für Warenlieferungen.
1. Geltungsbereich und Vertragsschluss
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen dem Verkäufer und dem Besteller, soweit der Besteller Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist.
1.2 Abweichenden, entgegenstehenden oder ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers wird hiermit widersprochen. Diese werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Verkäufer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform (z. B. E-Mail) zustimmt.
1.3 Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Lieferung zustande.
2. Preise und Zahlungsbedingungen
2.1 Preise verstehen sich ab Werk (EXW Incoterms® 2020), ausschließlich Verpackung, Transport, Versicherung und sonstiger Nebenkosten, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nichts anderes vereinbart ist.
2.2 Sofern zwischen Vertragsschluss und Lieferung mehr als vier Monate liegen und sich wesentliche Kostenfaktoren (insbesondere Material-, Rohstoff-, Energie-, Transport- oder Lohnkosten) nachweislich erheblich verändern, ist der Verkäufer berechtigt, den Preis im Umfang der Kostenänderung angemessen anzupassen. Übersteigt die Preisanpassung 10 %, ist der Besteller berechtigt, binnen 14 Tagen nach Mitteilung der Preisanpassung vom Vertrag zurückzutreten.
2.3 Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen netto ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Abweichende Zahlungskonditionen (insbesondere Skonto, Teilzahlungen oder verlängerte Zahlungsziele) bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Verkäufers in Textform (z. B. E-Mail).
2.4 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 2 BGB (9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz). Der Verkäufer ist berechtigt, die Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB in Höhe von 40,00 EUR zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
2.5 Der Besteller ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen berechtigt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Besteller nur ausüben, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
3. Lieferung, Lieferzeit und Gefahrenübergang
3.1 Liefertermine gelten nur als verbindlich, wenn sie vom Verkäufer ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. Die Einhaltung von Lieferfristen setzt die rechtzeitige Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers voraus.
3.2 Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Besteller zumutbar sind und für den vertraglichen Zweck verwendet werden können. Teillieferungen können gesondert in Rechnung gestellt werden.
3.3 Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung geht mit Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonstige zur Ausführung der Versendung bestimmte Personen auf den Besteller über. Dies gilt auch bei frachtfreier Lieferung.
4. Höhere Gewalt / Lieferhindernisse
4.1 Ereignisse höherer Gewalt sowie sonstige unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einflussbereichs des Verkäufers liegende Ereignisse (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Maßnahmen, Energie- oder Rohstoffknappheit, Lieferkettenstörungen, Transportstörungen, Krieg, Terror, Naturkatastrophen, Pandemien) berechtigen den Verkäufer, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
4.2 Dauert die Behinderung länger als 3 Monate, sind beide Parteien berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.
5. Eigentumsvorbehalt (erweiterter Eigentumsvorbehalt)
5.1 Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum des Verkäufers (Vorbehaltsware).
5.2 Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Die hieraus entstehenden Forderungen tritt der Besteller bereits jetzt in Höhe des Rechnungsbetrages (inkl. Umsatzsteuer) an den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an.
5.3 Der Besteller bleibt zur Einziehung der abgetretenen Forderungen ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, die Einziehungsermächtigung zu widerrufen sowie die Offenlegung der Abtretung zu verlangen. Der Besteller hat dem Verkäufer die zur Geltendmachung erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen.
5.4 Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt stets für den Verkäufer als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne den Verkäufer zu verpflichten. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den Rechnungswerten der übrigen verarbeiteten Gegenstände.
6. Untersuchungs- und Rügepflicht / Gewährleistung
6.1 Der Besteller ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und offensichtliche Mängel innerhalb von 7 Kalendertagen in Textform zu rügen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung in Textform zu rügen. § 377 HGB bleibt unberührt.
6.2 Bei berechtigter Mängelrüge leistet der Verkäufer nach seiner Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung).
6.3 Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie dem Besteller unzumutbar, kann der Besteller nach den gesetzlichen Vorschriften mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
6.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Ablieferung der Ware, sofern keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen. Die Fristverkürzung gilt nicht bei
• vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung,
• Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
• arglistigem Verschweigen eines Mangels,
. sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung/Verjährung.
7. Haftung
7.1 Der Verkäufer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
7.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
7.3 Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, Produktionsausfall und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
7.4 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
8. Schutzrechte, Werkzeuge, Sonderanfertigungen
8.1 Bei Fertigung nach Kundenvorgaben, Zeichnungen oder Spezifikationen stellt der Besteller den Verkäufer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die wegen einer Schutzrechtsverletzung geltend gemacht werden, sofern der Verkäufer die Schutzrechtsverletzung nicht zu vertreten hat. Dies umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.
8.2 Werkzeuge, Formen und Vorrichtungen bleiben Eigentum des Verkäufers, auch wenn der Besteller diese (teilweise) bezahlt hat, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
9. Exportkontrolle / Sanktionen
9.1 Der Besteller ist verpflichtet, geltende Exportkontroll- und Sanktionsvorschriften eigenverantwortlich zu prüfen und einzuhalten.
9.2 Der Verkäufer ist berechtigt, Lieferungen auszusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten, sofern und solange der Lieferung rechtliche Hindernisse aufgrund exportkontroll- oder sanktionsrechtlicher Vorschriften entgegenstehen oder erforderliche Nachweise (z. B. Endverbleibserklärungen) nicht vorgelegt werden.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Soweit gesetzlich zulässig, ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis Ulm.
10.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
10.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
10.4 Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. www.triwes.de/datenschutz.
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Stand: 01/2026